Die Abteilung Gemeinden, Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Luzern, ist zuständig für:

  • Verfahren zur Aufnahme von Kindern im Hinblick auf eine Adoption (Pflegekinderbewilligung)
  • Entscheide über die Adoption
  • Auskünfte über die leiblichen Eltern, über deren direkte Nachkommen sowie über das Adoptivkind

Zugehörige Objekte

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