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Zivilstandsamt Oberer Sempachersee
Stadtstrasse 8
6204 Sempach
Tel. 041 462 52 10
Fax 041 462 52 11
zivilstandsamt@sempach.ch

Geburtsanmeldung

Zuständig für die Geburtsanmeldung Geburt im Spital / Geburtshaus Wird das Kind im Spital oder Geburtshaus geboren, meldet die Spitalverwaltung bzw. die Hebamme die Geburt direkt…

Zuständig für die Geburtsanmeldung

  • Geburt im Spital / Geburtshaus
    Wird das Kind im Spital oder Geburtshaus geboren, meldet die Spitalverwaltung bzw. die Hebamme die Geburt direkt beim zuständigen Zivilstandsamt an.
  • Geburt zu Hause
    Kommt das Kind zu Hause zur Welt, so ist die Geburt innert 3 Tagen beim zuständigen Zivilstandsamt persönlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch den Arzt / die Ärztin, die Hebamme, jede bei der Geburt anwesende Person oder die Mutter erfolgen.

Findet eine Geburt im Zivilstandskreis Oberer Sempachersee statt, so ist das Regionale Zivilstandsamt Oberer Sempachersee für die Eintragung der Geburt zuständig.


Notwendige Dokumente

  • Original der Geburtsanmeldung der Hebamme
  • Amtlicher Ausweis (Pass oder Identitätskarte) der anmeldenden Privatperson
  • Original Familienausweis (wenn vorhanden)


Wir bitten Sie um eine telefonische Terminvereinbarung.

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