Bezirksgerichte beurteilen erstinstanzlich:

  • Zivilstreitigkeiten
  • Straffälle, die nicht von der Staatsanwältin oder dem Staatsanwalt erledigt werden und nicht in die Zuständigkeit des Kriminalgerichts oder des Kantonsgerichts fallen

Die Bezirksgerichte sind zudem die Vollstreckungsgerichte in Zivilsachen und die unteren Aufsichtsbehörden im Schuldbetreibungs- und Konkurswesen.

Kontakt

Bezirksgericht Willisau
Menzbergstrasse 16
6130 Willisau
Tel. 041 228 34 34
Website

Zugehörige Objekte