Eidg., kant. und kommunale Volksabstimmung vom 29. November 2020Anordnung der eidg. und kant. und kommunalen Volksabstimmung vom 29. November 2020 Erklärungen und weitere Informationen finden Sie hier Die Abstimmungsresultate am Wahlsonntag finden Sie hier oder über die neu lancierte App "VoteInfo".
Botschaft zur Urnenabstimmung vom 29. November 2020; Berichtigung Art. 2 des Reglements über den Mehrwertausgleich In der Botschaft zur Urnenabstimmung vom 29. November 2020 unter dem Traktandum 3 wurde im Reglement über den Mehrwertausgleich unter Artikel 2, Gegenstand der Abgabe (§ 105 PBG), ein Fehler festgestellt. Der abgedruckte Text hat mit dem Inhalt des Reglements über den Mehrwertausgleich nichts zu tun. Der korrekte Artikel 2 lautet: "Art. 2 Gegenstand der Abgabe (§ 105 PBG) 1 Sofern ein Mehrwert anfällt, erhebt die Stadt Sempach von den Grundeigentümern eine Mehrwertabgabe:a. bei der Umzonung von Land von einer Bauzone in eine andere Bauzonenart (Umzonung) in Gebieten mit Bebauungs- oder Gestaltungsplanpflicht, b. bei der Anpassung von Nutzungsvorschriften (Aufzonung) in Gebieten mit Bebauungs- oder Gestaltungsplanpflicht, c. beim Erlass oder bei der Änderung eines Bebauungsplans. 2 Unterschreitet der planungsbedingte Mehrwert die Freigrenze gemäss § 105 Abs. 3 PBG, so wird keine Abgabe erhoben."Wir entschuldigen uns herzlich für diesen Fehler.
Datum der Neuigkeit 19. Okt. 2020
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