Die Gemeindeversammlung ist das direkteste demokratisch politische Organ. Sie ist die Legislative (gesetzgebende Gewalt) der Gemeinde.
Aufgaben: | An der Gemeindeversammlung wird, nebst allfälligen weiteren Geschäften, alljährlich Folgendes behandelt: Rechnungs GV (Frühling): - Kenntnisnahme Jahresbericht
- Genehmigung Laufende Rechnung, Investitionsrechnung und Bestandesrechnung des letzten Jahres
Budget GV (Herbst): - Kenntnisnahme Finanzplan, Aufgabenplan und Jahresprogramm des folgenden Jahres
- Genehmigung Voranschlag Laufende Rechnung und Investitionsrechnung des folgenden Jahres
- Festsetzung Steuerfuss
- Deckung des Fremdkapitalbedarfs
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Voraussetzungen: | Die Voraussetzungen der Stimmberechtigten sind im Stimmrechtsgesetz geregelt.
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