Die AHV-Zweigstelle wirkt als Gemeindestelle der Ausgleichskasse Luzern. Sie erfasst die Beitragspflichtigen und informiert Einwohnerinnen und Einwohner, wie sie Leistungen geltend machen können, wer zuständig ist und wie die Verfahren ablaufen. Die AHV-Zweigstelle berät und informiert gerne über:

  • Rentenbezüge (Altersrenten, Witwen/Witwerrenten, Waisen- und Kinderrenten, IV-Renten und Zusatzrenten)
  • Flexibles Rentenalter
  • Hilflosenentschädigungen (HE)
  • Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (EL)
  • Beitragspflicht der Nichterwerbstätigen
  • Anmeldung von Selbständigerwerbenden, privaten Arbeitgebern und juristischen Personen
  • Lohnbeiträge an die AHV
  • Beiträge an die Arbeitslosenversicherung
  • Splitting bei Scheidung
  • Betreuungsgutschriften
  • Erziehungsgutschriften bei der AHV-Rentenberechnung
  • Auszüge aus dem individuellen Konto
  • Familienzulagen (Geburts-, Kinder- und Ausbildungszulagen)
  • Erwerbsersatz (EO)
  • Krankenkassen-Prämienverbilligungen
  • Krankenkassen-Obligatorium
  • Uneinbringliche Krankenkassen-Prämien
  • Mutterschaftsentschädigung

Kontakt

AHV-Zweigstelle
Stadtstrasse 8
6204 Sempach
Tel. 041 462 52 24
soziales@sempach.ch

Öffnungszeiten

Montag 8.00 - 11.45 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Dienstag 8.00 - 11.45 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch 8.00 - 11.45 Uhr / Nachmittag geschlossen
Donnerstag 8.00 - 11.45 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag 8.00 - 11.45 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr

 

Personen

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