Sondersteuern
Der Sachbereich Sondersteuern ist zuständig für die Veranlagung der Handänderungs-, Grundstückgewinn- und Erbschaftssteuern. Grundlage für diese Steuern bilden die kantonalen Gesetze und Weisungen.
Öffnungszeiten
| Montag, Dienstag und Donnerstag | 8.00 - 11.45 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr |
| Mittwoch | 8.00 - 11.45 Uhr / Nachmittag geschlossen |
| Freitag | 8.00 - 11.45 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr |
Während den Weihnachtsferien bleibt die Stadtverwaltung aufgrund der reduzierten Kundenfrequentierung vom Mittwoch, 24. Dezember 2025 bis am Freitag, 2. Januar 2026 ganztags geschlossen.
Termine ausserhalb der Öffnungszeiten können gerne auf Voranmeldung vereinbart werden.
Personen
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
| Name | Verantwortlich | Telefon |
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| Name | Beschreibung |
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