Baubewilligungsverfahren
Zuständiges Amt: Bauamt
Die Baubewilligungspflicht eines baulichen Vorhabens ist im Planungs- und Baugesetzt geregelt. Das Bauamt wickelt das gesamte Baubewilligungsverfahren von der Abgabe des Gesuchsformulars bis zur Antragstellung an den Stadtrat ab. Ausserdem koordiniert es die baupolizeilichen Kontrollen bis zur Bauvollendung.
Wir stehen Ihnen gerne für eine ausführlichere situationsbezogene Auskunft zur Verfügung. Preis: gemäss Bau- und Zonenreglement |