Bestattung
Der Friedhof Sempach ist die ordentliche Begräbnisstätte der Einwohnergemeinde Sempach sowie jenes Gemeineteils von Neuenkirch, der zur Katholischen Kirchgemeinde Sempach gehört.
Die Angehörigen werden gebeten, sich innert zwei Tagen seit dem Todesfall bei der Wohnsitzgemeinde des/der Verstorbenen zu melden. Mitgebracht werden muss das Familienbüchlein. Die Friedhofsverwaltung ist ausserdem froh, wenn im Voraus folgende Punkte geklärt sind:
Bitte beachten Sie ebenfalls die Informationen in Sachen Teilungsamt und Zivilstandsamt. Wir stehen Ihnen gerne für eine ausführlichere situationsbezogene Auskunft zur Verfügung. Preis: gemäss Friedhofreglement |