Im Sinne der kant. Verordnung über das Verfahren in Erbschaftsfällen hat die Teilungsbehörde der Wohnsitzgemeinde des/der Verstorbenen die erforderlichen Sicherungsmassnahmen zu treffen. Für die ersten allgemeinen Schritte kann Ihnen das Merkblatt "Ein Todesfall - was nun?" weiterhelfen.

Der Sachbereich Erbschaftswesen ist für Folgendes zuständig:

  • Aufnahme Erbschaftsinventar oder öffentliches Inventar (letzteres nur auf Wunsch)
  • Erstellung Erbenverzeichnis
  • Eröffnung des Erbschaftsfalles
  • Eröffnung der letztwilligen Verfügung/en
  • amtliche Teilung (nur auf Wunsch oder gemäss Gesetz)
  • Ausstellung Erbenbescheinigung

Bitte beachten Sie ebenfalls die Informationen in Sachen Friedhof- und Bestattungswesen und Zivilstandsamt.

Wir stehen Ihnen gerne für eine ausführlichere situationsbezogene Auskunft zur Verfügung.

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