Einbürgerung Ausländer
Sie wollen als ausländische/r Staatsangehörige/r das Bürgerrecht von Sempach erhalten?
Folgende Voraussetzungen müssen gemäss Bundesgesetz über das Schweizer Bürgerrecht (BüG) erfüllt sein: Art. 9 Formelle Voraussetzungen 1 Der Bund erteilt die Einbürgerungsbewilligung nur, wenn die Bewerberin oder der Bewerber: a. bei der Gesuchsstellung eine Niederlassungsbewilligung besitzt; und b. bei der Gesuchsstellung einen Aufenthalt von insgesamt zehn Jahren in der Schweiz nachweist, wovon drei in den letzten fünf Jahren vor Einreichung des Gesuchs. Für die Berechnung der Aufenthaltsdauer nach Absatz 1 Buchstabe b wird die Zeit, während welcher die Bewerberin oder der Bewerber zwischen dem vollendeten 8. und 18. Lebensjahr in der Schweiz gelebt hat, doppelt gerechnet. Der tatsächliche Aufenthalt hat jedoch mindestens sechs Jahre zu betragen. Folgende Voraussetzungen müssen gemäss Kantonalem Bürgerrechtsgesetz (KBüG) erfüllt sein: § 17 Schweizer und Schweizerinnen
§ 13 Ausländer und Ausländerinnen Ausländern und Ausländerinnen kann auf Gesuch hin das Gemeindebürgerrecht zugesichert werden, wenn sie zusätzlich zu den Voraussetzungen gemäss § 12 a. in die örtlichen Verhältnisse eingegliedert sind, b. mit den örtlichen Lebensgewohnheiten, Sitten und Gebräuchen vertraut sind und sie akzeptieren, c. die Rechtsordnung beachten, d. die innere und äussere Sicherheit der Schweiz nicht gefährden. Das Gesuchsformular für die Einbürgerung ist bei uns am Schalter erhältlich. Dem vollständig ausgefüllten Einbürgerungsgesuch sind von der gesuchstellenden Person folgende Unterlagen beizulegen:
Ausländischen Urkunden in nicht deutscher Sprache sind zudem beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche beizulegen. Generell:
Wir stehen Ihnen gerne für eine ausführlichere situationsbezogene Auskunft zur Verfügung. Preis: individuell |