Beglaubigung
Wir bitten Sie, für eine Beglaubigung einen Termin mit der zuständigen Person zu vereinbaren.
Beglaubigte Unterschrift Die Person, deren Unterschrift zu beglaubigen ist, hat persönlich zu erscheinen. Sie hat einen amtlichen Ausweis vorzulegen. Die Unterschrift darf erst in Anwesenheit des Beglaubigungsbeamten angebracht werden. Beglaubigte Fotokopie Das Originaldokument ist mitzubringen. Die Gemeindekanzlei erstellt die zu beglaubigende Fotokopie. Preis: Unterschrift ab Fr. 40.00/Fotokopie ab Fr. 10.00 |