Reklamebewilligung
Zuständiges Amt: Bauamt
Das Aufhängen von Reklamen und Plakaten ist in der Reklameverordnung und für die Stadt Sempach im speziellen in den Bewilligungsrichtlinien für Reklameanlagen geregelt. Wir stehen Ihnen gerne für eine ausführlichere situationsbezogene Auskunft zur Verfügung.
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