Handänderungssteuer
Die Handänderungssteuer ist die Besteuerung des Eigentumswechsels eines Grundstücks oder des Eigentumswechsels der wirtschaftlichen Verfügungsmacht über ein Grundstück. Die Meldung über einen Eigentumswechsel erhalten wir automatisch vom Grundbuchamt Luzern West. Gemäss dieser Meldung können wir feststellen, welcher Tatbestand gemäss Handänderungssteuer-Gesetz vorliegt. Je nach Fall erhalten Sie von uns den Entscheid über die Handänderungssteuerbefreiung oder die Veranlagung mit der Handänderungssteuer-Rechnung.
Wir stehen Ihnen gerne für eine ausführlichere situationsbezogene Auskunft zur Verfügung. |