Einbürgerung Schweizer
Sie wollen als Schweizer Bürgerin oder Bürger das Bürgerrecht von Sempach erhalten?
Folgende Voraussetzugen müssen gemäss Bürgerrechtsgesetz § 17 erfüllt sein:
Jede natürliche Person kann gemäss Bürgerrechtsgesetz § 6 höchstens zwei schweizerische Gemeindebürgerrechte haben. Dabei werden die Bürgerrechte, die die Ehefrau als ledig hatte, nicht mitgezählt. Besitzen Sie bereits das Maximum an Bürgerrechten, müssen Sie sich Gedanken machen, welches Bürgerrecht Sie abgeben möchten. Das Gesuchsformular für die Einbürgerung ist bei uns am Schalter erhältlich. Welche zivilstandsamtlichen Dokumente beizubringen sind, ist von Fall zu unterschiedlich. Diese sind beim Zivilstandsamt des Heimatortes zu bestellen. Wir beraten Sie gerne vor Ort. Speziell bei einer Familie (Kinder können bis Ende 17. Altersjahr mit der Familie eingebürgert werden.): Generell:
Nach Einreichung des Gesuches wird es von uns weiterbearbeitet. Nach dem Entscheid des Stadtrates werden Sie von uns über das Ergebnis schriftlich informiert. Wir stehen Ihnen gerne für eine ausführlichere situationsbezogene Auskunft zur Verfügung. Preis: Fr. 150.00 (Einzelperson), Fr. 200.00 (Ehepaar/Familie) |