Ausländische Staatsangehörige, welche das Schweizer Bürgerrecht beantragen wollen, können sich bei der Stadtverwaltung Sempach, Sachbereich Bürgerrechtswesen, melden. Gerne informieren wir Sie über die Voraussetzungen und den Ablauf einer Einbürgerung. Nachfolgend finden Sie einen Auszug aus den Richtlinien zum Einbürgerungsverfahren für ausländische Gesuchstellende.

Voraussetzungen
Voraussetzungen für die ordentliche Einbürgerung sind:

  • Niederlassungsbewilligung C
  • Aufenthaltsdauer in der Schweiz: mindestens 10 Jahre
  • Aufenthaltsdauer in Sempach: 3 der letzten 5 Jahre, unmittelbar vor der Einbürgerung während mindestens 1 Jahr ununterbrochen.
  • Erfolgreiche Integration
  • Gute Deutschkenntnisse
  • Vertraut sein mit den örtlichen Verhältnissen
  • Keine Gefährdung der inneren und äusseren Sicherheit der Schweiz

Verfahren

  1. Gesuchstellende Person meldet sich bei der Stadtverwaltung Sempach
  2. Einreichung Gesuch inklusive Beilagen (nicht älter als 6 Monate im Original)
  3. Vorprüfung des Gesuchs
  4. Einbürgerungsgespräch mit der Delegation des Stadtrates
  5. Schriftliche Information über Entscheid an gesuchstellende Person.
  6. Vorsprache an der Gemeindeversammlung
  7. Bei Zusicherung durch Gemeindeversammlung: Weiterleitung an Kanton für kantonales und eidgenössisches Bürgerrecht.

 

Erleichterte Einbürgerung
Für eine erleichterte Einbürgerung in der Schweiz ist ein Gesuch an das Staats­sekretariat für Migration (SEM) beim Eidgenössischen Justiz- und Sicherheitsdepartement (EJPD) eingereicht werden. Das entsprechende Formular können Sie bei der Stadtverwaltung Sempach, Sachbereich Bürgerrechtswesen, beziehen.

Preis

individuell

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