Einbürgerung erleichtert
Anders als bei einer Schweizer- oder Ausländer-Einbürgerung wird die erleichterte Einbürgerung vom Staatssekretariat für Migration (SEM) in Bern vorgenommen. Die Voraussetzungen finden Sie im Bundesgesetz über das Schweizer Bürgerrecht (BüG) ab Art. 20. Das Gesuch kann bei der Abteilung Bürgerrechtswesen bezogen werden.
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