Die Ortsgesundheitskommission übt die Aufsicht über das Gesundheitswesen aus. Die Kommission ist zuständig für die Überwachung der Umwelt- und Wohnhygiene, das Verfügen von Massnahmen gegen gesundheitsschädliche Immissionen aller Art, die Mithilfe beim Vollzug gesundheitspolizeilicher Massnahmen kantonaler Behörden und die Förderung der Gesundheitserziehung und der Prophylaxe.

Im Bedarfsfall ist eine enge Absprache mit dem eingesetzten Krisenstab vorzunehmen.

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