Gemeindestelle für wirtschaftliche Landesversorgung

Die Gemeindestelle für wirtschaftliche Landesversorgung (GWL) trifft nach Vorgaben der Kantonalen Zentralstelle für wirtschaftliche Landesversorgung (KZWL) Vorbereitungsmassnahmen zur Sicherung der Versorgung der Gemeinde mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen.

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