Die Landwirtschaftsbeauftragten sind Kontaktperson gegenüber dem Kanton. Sie sind im Rahmen der Datenerhebungen zuständig für die Organisation der Datenerhebungen, die Durchführung erster Datenplausibilisierungen, Abklärungen auf Stufe Betriebe und die Erstinformation der Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter über relevante Neuerungen bei agrarpolitischen Massnahmen und Anforderungen.

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