Im Rahmen der ambulanten und stationären Krankenpflege können Kosten entstehen, welche nicht durch den Anteil der Patienten sowie der Krankenversicherung gedeckt werden. Die Restkosten sind im Kanton Luzern von den Gemeinden zu tragen.

Die Heime / Spitex-Organisationen melden uns den Eintritt der Bewohner bzw. die Aufnahme der Kunden. Wir prüfen den zivilrechtlichen Wohnsitz sowie den Unterstützungswohnsitz und erteilen dem Heim / der Spitex-Organisation innert nützlicher Frist die Kostengutsprache. Die Heime / Spitex-Organisationen senden uns einmal pro Monat eine Rechnung, auf der die betroffene Person mit dem Betrag der Restfinanzierung aufgeführt ist. Wir prüfen die Rechnungen und begleichen diese.

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