Der oder die Verantwortliche des Bevölkerungsschutzes ist unter anderem für die Beratung der Exekutivbehörden bei allen Vorbereitungen und Bewältigung von Katastrophen und Notlagen zuständig, stellt die Verbindung zum kantonalen Führungsstab sicher, ist Bindeglied zum KFS, koordiniert Anliegen und Bedürfnisse der Partner im Bevölkerungsschutz auf Stufe Gemeinde (Region).

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