Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.lu.ch und des Bundes unter www.admin.ch. Weitere Abstimmungsdaten (Blanko-Abstimmungstermine) des Bundes finden sie hier.

Erklär-Videos in allen Landesprachen
Die Bundeskanzlei erstellt zu den Abstimmungsvorlagen leicht verständliche Erklär-Videos in allen vier Landessprachen, die das Wichtigste zu den einzelnen Vorlagen sowie die Argumente der befürwortenden und der gegnerischen Seite enthalten. Die Erläuterungen werden für Hörbehinderte und Gehörlose auch in der Gebärdensprache wiedergegeben.

easyvote
easyvote ist eine einfache, verständliche und politisch neutrale Abstimmungshilfe über kantonale und eidgenössische Abstimmungsvorlagen.

Urne Öffnungszeiten

Abstimmungs-/Wahlsonntag, 9.30 - 10.00 Uhr

Urnenstandort

Stadthaus Sempach (EG), Stadtstrasse 8, 6204 Sempach

Voraussetzungen

Jede Person, die einen gültigen Stimmrechtsausweis hat, ist zum Abstimmen bzw. Wählen berechtigt.

Falls Sie den Stimmrechtsausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmrechtsausweises kann bei der Gemeinde verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmrechtsausweises persönlich abholen und einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.

Brieflich abstimmen

Was ist zu beachten?

  1. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
  2. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das dafür vorgesehene Stimmkuvert "Stimm-/Wahlzettel" und kleben dieses zu.
  3. Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
  4. Sie können das Antwortkuvert per Post schicken (bitte ausreichend frankieren) oder es während der Bürostunden bei der Gemeinde abgeben. Der Brief muss spätestens am Freitag beim Stimmregisterbüro eintreffen (B-Post braucht mindestens 3 Arbeitstage!)


Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:

  • ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird (bei Verlust oder Beschädigung kann bei der Stadtkanzlei ein Ersatz bezogen werden)
  • die Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis fehlt
  • das Antwortkuvert mehr als einen Stimmausweis enthält
  • das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist