Nationalfeiertag: Verbot von Feuerwerk und 1. August-Feuer

24. Juli 2026

Der Kanton Luzern erlebt eine ausgeprägte Trockenheitsphase. Wegen der erhöhten Waldbrandgefahr gilt weiterhin ein absolutes Feuerverbot im und um den Wald. Im Hinblick auf den Nationalfeiertag bleibt es auf dem ganzen Kantonsgebiet inklusive der Gewässer verboten, Feuerwerkskörper abzubrennen und 1. August- oder Höhenfeuer zu entfachen. Da gleichzeitig auch die Grundwasserstände im Kantonsgebiet tief sind, sollte Trinkwasser bewusst und sparsam genutzt werden.

Weitere Details entnehmen Sie bitte dieser MedienmitteilungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. sowie der weiterhin gültigen Allgemeinverfügung vom 25. Juni 2026Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..

 

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Allgemeinverfügung absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe vom 25. Juni 2026 (PDF, 691 kB) Download 0 Allgemeinverfügung absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe vom 25. Juni 2026
Verhaltensregeln Feuerverbot Wald und Waldesnähe (PDF, 1.17 MB) Download 1 Verhaltensregeln Feuerverbot Wald und Waldesnähe