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Zivilstandsamt Oberer Sempachersee
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6204 Sempach
Tel. 041 462 52 10
Fax 041 462 52 11
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Namenserklärung

Nach Auflösung der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft, können die Ehegatten jederzeit vor dem Zivilstandsamt erklären, dass sie wieder ihren Ledignamen tragen möchten. Verheiratete …

Nach Auflösung der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft, können die Ehegatten jederzeit vor dem Zivilstandsamt erklären, dass sie wieder ihren Ledignamen tragen möchten.

Verheiratete Personen, welche vor dem 1. Januar 2013 den Familiennamen bei der Heirat geändert haben, können jederzeit eine Namenserklärung abgeben und wieder den Ledignamen tragen.

 

Sind die Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet, erhält das erste gemeinsame Kind bei der Geburt automatisch den Ledignamen der Mutter.

Wenn die Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben, kann innerhalb eines Jahres nach Sorgerechtserklärung für das erste gemeinsame Kind den Ledignamen des Vaters gewählt werden. Dasselbe gilt, wenn der Vater das alleinige Sorgerecht ausübt.

Ab dem vollendeten 12. Altersjahr muss das Kind der Änderung zustimmen.

Wurde bei der Heirat den Familiennamen der gemeinsamen Kinder bestimmt, kann dieser Entscheid innerhalb eines Jahres nach der Geburt des ersten Kindes revidiert werden. So erhält das Kind den Ledignamen des anderen Elternteils. Diese Wahl hat auch Auswirkungen auf das Bürgerrecht und gilt später auch für weitere gemeinsame Kinder.

 

Bitte melden Sie sich zur Terminvereinbarung telefonisch beim Zivilstandsamt Oberer Sempachersee.

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