Betreuungsgutscheine
Seit 1. Januar 2026 ist das neue Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (KiBeGExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.) in Kraft. Damit werden im Kanton Luzern einheitliche Betreuungsgutscheine für die familienergänzende Kinderbetreuung eingeführt.
Voraussetzungen für die Ausrichtung der Betreuungsgutscheine
- Das Kind ist noch nicht im obligatorischen Kindergarten,
- Das Kind besucht eine Kita oder eine Tagesfamilie, die einer Organisation angeschlossen ist,
- Erziehungsberechtigter ist im Kanton Luzern angemeldet,
- Erziehungsberechtigter arbeitet, ist in Ausbildung oder arbeitssuchend,
- Erziehungsberechtigter verdient nicht mehr als die gesetzlich vorgesehene Obergrenze von Fr. 120'000 Franken pro Jahr.
Gesuchseinreichung
Ab dem 1. August 2026 gilt gemäss dem neuen Kinderbetreuungsgesetz das neue System der Betreuungsgutscheine für Kinder in der vorschulischen familienergänzenden Kinderbetreuung.
Erziehungsberechtigte können ab 3. August 2026 Betreuungsgutscheine über den Onlineschalter des Kantons LuzernExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. beantragen.
Online-Rechner
Der Online-RechnerExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. des Kantons ist für Erziehungsberechtigte, welche den ungefähren Anspruch auf Betreuungsgutscheine für die vorschulische familienergänzende Kinderbetreuung im Kanton Luzern prüfen möchten.
Kontakt
Zugehörige Objekte
| Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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| Soziale Dienste | 041 462 52 20 | soziales@sempach.ch |