Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Zentrum für Soziales (zenso) ist für die Führung von vormundschaftlichen Massnahmen für Erwachsene sowie für Kinder und Jugendliche zuständig.

Vormundschaftliche Massnahmen werden zum Schutz und zur Interessenwahrung der Betroffenen geführt. Die Mandatspersonen vertreten die zu betreuenden Menschen unter Einbezug ihres sozialen Umfeldes in finanziellen, administrativen und rechtlichen Angelegenheiten. Dabei wird eine konstruktive Zusammenarbeit mit den Betroffenen angestrebt.

Die Errichtung, Überprüfung und Aufhebung von vormundschaftlichen Massnahmen erfolgt durch die Kinds- und Erwachsenschutzbehörde.

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