Reklamegesuch

Zugehörige Objekte

Name Verantwortlich Telefon

Preis

Gemäss Art. 50 Gebühren BZR und Baugebührenverordnung

Verfahren

Die gesuchstellende Partei ersucht um Erteilung einer Reklamebewilligung laut Reklameverordnung respektive Bau- und Planungsgesetz des Kantons Luzern.

Das Reklamegesuch inkl. Beilagen kann beim Bereich Raum, Umwelt und Energie eingereicht werden. Die Unterlagen werden vom Sachbereich Bauwesen geprüft und allenfalls an die kantonalen Dienststellen weitergeleitet. Die kantonalen und kommunale Richtlinien Reklameanlagen sind einzuhalten.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.