AHV-Zweigstelle
Die AHV-Zweigstelle wirkt als Gemeindestelle der Ausgleichskasse Luzern. Sie erfasst die Beitragspflichtigen und informiert Einwohnerinnen und Einwohner, wie sie Leistungen geltend machen können, wer zuständig ist und wie die Verfahren ablaufen. Die AHV-Zweigstelle berät und informiert gerne über:
- Rentenbezüge (Altersrenten, Witwen/Witwerrenten, Waisen- und Kinderrenten, IV-Renten und Zusatzrenten)
- Flexibles Rentenalter
- Hilflosenentschädigungen (HE)
- Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (EL)
- Beitragspflicht der Nichterwerbstätigen
- Anmeldung von Selbständigerwerbenden, privaten Arbeitgebern und juristischen Personen
- Lohnbeiträge an die AHV
- Beiträge an die Arbeitslosenversicherung
- Splitting bei Scheidung
- Betreuungsgutschriften
- Erziehungsgutschriften bei der AHV-Rentenberechnung
- Auszüge aus dem individuellen Konto
- Familienzulagen (Geburts-, Kinder- und Ausbildungszulagen)
- Erwerbsersatz (EO)
- Krankenkassen-Prämienverbilligungen
- Krankenkassen-Obligatorium
- Uneinbringliche Krankenkassen-Prämien
- Mutterschaftsentschädigung
Öffnungszeiten
Montag | 8.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 18.00 Uhr |
Dienstag | 8.00 - 12.00 Uhr |
Mittwoch | 8.00 - 12.00 Uhr |
Donnerstag | 8.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr |
Während den Sommerferien, vom 11. Juli 2022 bis 12. August 2022, bleibt die Stadtverwaltung jeweils am Freitagnachmittag geschlossen. Zusätzlich werden die Schalter und Telefon am Montag anstatt um 18.00 Uhr bereits um 17.00 Uhr geschlossen.
Am Montag, 15. August 2022 bleibt die Verwaltung aufgrund von Maria Himmelfahrt zudem ganztags geschlossen.
Termine ausserhalb der Öffnungszeiten sind nach Vereinbarung möglich. An den übrigen Tagen sind Schalter und Telefon gemäss den gewohnten Öffnungszeiten bedient.
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Name | Beschreibung |
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