AHV-Zweigstelle
Gehört zum Bereich: Soziales und Gesellschaft
Die AHV-Zweigstelle wirkt als Gemeindestelle der Ausgleichskasse Luzern. Sie erfasst die Beitragspflichtigen und informiert Einwohnerinnen und Einwohner, wie sie Leistungen geltend machen können, wer zuständig ist und wie die Verfahren ablaufen. Die AHV-Zweigstelle berät und informiert gerne über:
- Rentenbezüge (Altersrenten, Witwen/Witwerrenten, Waisen- und Kinderrenten, IV-Renten und Zusatzrenten)
- Flexibles Rentenalter
- Hilflosenentschädigungen (HE)
- Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (EL)
- Beitragspflicht der Nichterwerbstätigen
- Anmeldung von Selbständigerwerbenden, privaten Arbeitgebern und juristischen Personen
- Lohnbeiträge an die AHV
- Beiträge an die Arbeitslosenversicherung
- Splitting bei Scheidung
- Betreuungsgutschriften
- Erziehungsgutschriften bei der AHV-Rentenberechnung
- Auszüge aus dem individuellen Konto
- Familienzulagen (Geburts-, Kinder- und Ausbildungszulagen)
- Erwerbsersatz (EO)
- Krankenkassen-Prämienverbilligungen
- Krankenkassen-Obligatorium
- Mutterschaftsentschädigung
Öffnungszeiten
| Montag | 8.00 - 11.45 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr |
| Dienstag | 8.00 - 11.45 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr |
| Mittwoch | 8.00 - 11.45 Uhr / Nachmittag geschlossen |
| Donnerstag | 8.00 - 11.45 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr |
| Freitag | 8.00 - 11.45 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr |
Während den Sommerferien vom 6. Juli bis 7. August 2026 gelten bei der Stadtverwaltung folgende Öffnungszeiten. Die Stadtverwaltung ist jeweils von Montag bis Freitag von 08.00 – 11.45 Uhr telefonisch und am Schalter erreichbar. Am Nachmittag bleibt die Stadtverwaltung jeweils geschlossen. Selbstverständlich können ausserhalb dieser Öffnungszeiten ebenso Termine vereinbart werden.
Personen
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
|---|
Zugehörige Objekte
| Name | Verantwortlich | Telefon |
|---|
| Name | Beschreibung |
|---|