Sondersteuern
Der Sachbereich Sondersteuern ist zuständig für die Veranlagung der Handänderungs-, Grundstückgewinn- und Erbschaftssteuern. Grundlage für diese Steuern bilden die kantonalen Gesetze und Weisungen.
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Donnerstag | 8.00 - 11.45 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr |
Mittwoch | 8.00 - 11.45 Uhr / Nachmittag geschlossen |
Freitag | 8.00 - 11.45 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr |
Während den Weihnachtsferien bleibt die Stadtverwaltung aufgrund der reduzierten Kundenfrequentierung vom Montag, 23. Dezember 2024 bis am Freitag, 3. Januar 2025 ganztags geschlossen.
Termine ausserhalb der Öffnungszeiten können gerne auf Voranmeldung vereinbart werden.
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Name | Beschreibung |
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