Leerwohnungszählung per 1. Juni 2026
Die Gemeinden und Städte haben aufgrund der Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes jährlich per 1. Juni die leerstehenden Wohnungen in ihrem Gemeinde- / Stadtgebiet zu erheben. Die Mitarbeit für die Eigentümer/innen und Liegenschaftsverwaltungen ist obligatorisch.
Wir bitten daher alle Wohnungseigentümer und Verwaltungen, leerstehende Wohnungen an die Stadtverwaltung Sempach zu melden, damit diese statistisch erfasst werden können.
Für die Meldung der Leerwohnungen steht Ihnen untenstehendes Meldeformular zur Verfügung. Wir danken Ihnen für die Meldung bis spätestens Freitag, 29. Mai 2026.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe.
Zugehörige Objekte
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| Leerwohnungszählung 2026 - Meldeformular (PDF, 155 kB) | Download | 0 | Leerwohnungszählung 2026 - Meldeformular |