Absolutes Feuerverbot im Wald aufgehoben - weiter Vorsicht geboten
Die Niederschläge, die erhöhte Luftfeuchtigkeit sowie die kühleren Temperaturen trugen dazu bei, die Waldbrandgefahr zu entschärfen. In Absprache mit den Zentralschweizer Kantonen und dem Feuerwehrinspektorat stuft der Kanton Luzern die Waldbrandgefahr deshalb von gross auf erheblich zurück. Damit gilt noch ein bedingtes Feuerverbot. Wegen der regional unterschiedlich ausgefallenen Niederschlagsmengen ist jedoch insbesondere im nördlichen Teil des Kantons mit Feuer im Wald und in Waldesnähe sowie im Freien weiterhin grosse Vorsicht geboten.
Zusätzliche Informationen erhalten Sie in der MedienmitteilungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. vom Kanton Luzern und den weiteren Beilagen.
Zugehörige Objekte
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| Allgemeinverfügung Aufhebung Feuerverbot Wald 10. September 2026 (PDF, 107 kB) | Download | 0 | Allgemeinverfügung Aufhebung Feuerverbot Wald 10. September 2026 |
| Verhaltensempfehlungen bei einem bedingten Feuerverbot (PDF, 891 kB) | Download | 1 | Verhaltensempfehlungen bei einem bedingten Feuerverbot |