Biodiversität / Neophyten / Schlagbewilligung

Grundsatz Biodiversität

Naturnah gestaltete Siedlungsräume sind wichtig für die Biodiversität und die Landschaftsqualität. Sie bieten mit ihrer hohen Strukturvielfalt vielen Pflanzen und Tieren attraktive Lebensräume. Gleichzeitig erbringen sie aber auch vielfältige Leistungen für Mensch und Gesellschaft. Sie tragen zur psychischen, sozialen und physischen Gesundheit der Menschen bei und mildern die negativen Effekte des Klimawandels.

Publikation Biodiversität und Landschaftsqualität im Siedlungsgebiet
Bundesamt für Umwelt BAFU

 

Neophyten – Exotische Problempflanzen

Exotische Pflanzen sind gebietsfremde Pflanzen. Sie kamen bei uns ursprünglich nicht vor, sondern gelangten als Nutz- oder Gartenpflanzen zu uns oder wurden unbewusst eingeschleppt. Die meisten exotischen Pflanzen gefährden weder Mensch noch Natur. Nur bei einem Teil von ihnen handelt es sich um exotische Problempflanzen, sogenannte invasive Neophyten. Bei diesen besteht die Pflicht, sie aktiv zu bekämpfen und den Behörden zu melden.

Umweltberatung Luzern: www.umweltberatung-luzern.ch/neophyten-exotische-problempflanzen

 

Schlagbewilligung

Gemäss § 3 der Verordnung zum Schutze der Hecken, Feldgehölze und Uferbestockungen ist das Fällen von Bäumen nur mit einer Ausnahmebewilligung gemäss § 4 der Verordnung zum Schutze der Hecken, Feldgehölze und Uferbestockungen möglich. Für die Ausnahmebewilligung ist der Stadtrat (§ 8 der Verordnung zum Schutze der Hecken, Feldgehölze und Uferbestockungen) verantwortlich. Zudem gilt das Wasserbaugesetz des Kantons Luzern.

Kontakt:

  • Baumbeauftragter der Stadt Sempach, Valentin Stäheli, 079 435 30 46 und
  • Bereich Infrastruktur, 041 462 52 50, infrastruktur@sempach.ch

 

 

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