Im Sinne der kant. Verordnung über das Verfahren in Erbschaftsfällen hat die Teilungsbehörde der Wohnsitzgemeinde des/der Verstorbenen die erforderlichen Sicherungsmassnahmen zu treffen. Für die ersten allgemeinen Schritte kann Ihnen das Merkblatt "Ein Todesfall - was nun?" weiterhelfen.

Der Sachbereich Erbschaftswesen ist für Folgendes zuständig:

  • Erbenermittlung und Erstellen des Erbenverzeichnisses
  • Eröffnung der letztwilligen Verfügungen von Todes wegen (Testamente sowie Ehe- und Erbverträge)
  • Aufnahme Erbschaftsinventar oder öffentliches Inventar (letzteres nur auf Wunsch)
  • Amtliche Mitwirkung bei der Erbteilung (sofern gesetzlich vorgesehen oder von den Erben erwünscht)
  • Ausfertigung der Erbenbescheinigung
  • Veranlagung der Erbschaftssteuern

Bitte beachten Sie ebenfalls die Informationen in Sachen Friedhof- und Bestattungswesen und Zivilstandsamt.

Wir stehen Ihnen gerne für eine ausführlichere situationsbezogene Auskunft zur Verfügung.

Preis

individuell

Zugehörige Objekte