Im Sinne der kant. Verordnung über das Verfahren in Erbschaftsfällen hat die Teilungsbehörde der Wohnsitzgemeinde des/der Verstorbenen die erforderlichen Sicherungsmassnahmen zu treffen. Für die ersten allgemeinen Schritte kann Ihnen das Merkblatt "Ein Todesfall - was nun?" weiterhelfen.
Der Sachbereich Erbschaftswesen ist für Folgendes zuständig:
- Erbenermittlung und Erstellen des Erbenverzeichnisses
- Eröffnung der letztwilligen Verfügungen von Todes wegen (Testamente sowie Ehe- und Erbverträge)
- Aufnahme Erbschaftsinventar oder öffentliches Inventar (letzteres nur auf Wunsch)
- Amtliche Mitwirkung bei der Erbteilung (sofern gesetzlich vorgesehen oder von den Erben erwünscht)
- Ausfertigung der Erbenbescheinigung
- Veranlagung der Erbschaftssteuern
Bitte beachten Sie ebenfalls die Informationen in Sachen Friedhof- und Bestattungswesen und Zivilstandsamt.
Wir stehen Ihnen gerne für eine ausführlichere situationsbezogene Auskunft zur Verfügung.