Seit 1. Januar 2013 besteht die Möglichkeit, den Hinterlegungsort eines erstellten Vorsorgeauftrages nach Art. 360 ZGB beim Zivilstandsamt im Schweizerischen Personenstandsregister (Infostar) eintragen zu lassen. Ausserdem hat das Zivilstandsamt auf Antrag die Änderung oder Löschung einer solchen Eintragung vorzunehmen (Art. 23a ZStV).


Hinweis
Die Eintragung des Hinterlegungsortes im Schweizerischen Personenstandsregister (Infostar) ist nicht erforderlich für die Gültigkeit eines Vorsorgeauftrages.

Der Vorsorgeauftrag kann nicht beim Zivilstandsamt hinterlegt werden.


Vorgehen und Voraussetzung
Die persönliche Vorsprache bei einem beliebigem Zivilstandsamt ist notwendig. Dazu ist vorgängig einen Termin zu vereinbaren.

Um den Hinterlegungsort des Vorsorgeauftrages beim Zivilstandsamt zu registrieren, muss man handlungsfähig sein und sich mit einem gültigen Pass oder einer gültigen Identitätskarte ausweisen können.

Wird der Vorsorgeauftrag in Form einer öffentlichen Urkunde errichtet, kann die Urkundsperson für den Eintrag bevollmächtigt werden.


Gebühren

Eintragung Fr. 75.00
Änderung / Löschung Fr. 75.00
zusätzliche Bestätigung Fr. 30.00

Zugehörige Objekte