Siedlungsentwässerungsanschlussgebühren

Die Siedlungsentwässerungsanschlussgebühren für den Anschluss von Liegenschaften sowie für Erweiterungs-, Ersatz- und Umbauten richten sich nach dem bestehenden Siedlungsentwässerungsreglement vom 30. November 2021 der Stadt Sempach. Das Reglement über die Siedlungsentwässerung steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung.

Die Grundeigentümer haben für den Anschluss von Liegenschaften an die öffentlichen Siedlungsentwässerungsanlagen eine Anschlussgebühr zu entrichten.

 

Wasseranschlussgebühren

Die Wasseranschlussgebühren für den Anschluss von Liegenschaften sowie für Erweiterungs-, Ersatz- und Umbauten richten sich nach dem bestehenden Wasserversorgungsreglements der Korporationsgemeinde Sempach.

Die Grundeigentümer haben für den Anschluss von Liegenschaften an die öffentliche Wasserversorgung eine Anschlussgebühr zu entrichten.

 

Formular

Wann ist ein Formular für die Deklaration der Anschlussgebühr Abwasser und Frischwasser notwendig?

Der Planverfasser hat bei entsprechenden Baugesuchen gemäss Merkblatt "Mutationsmanagement: Wann ist ein Formular notwendig?" das Formular "Deklaration für die Berechnung der provisorischen Anschlussgebühr Abwasser und Frischwasser" auszufüllen und zusammen mit dem Baugesuch einzureichen. Die Baubewilligung wird jeweils erst erteilt, wenn die provisorische Tarifzonen-Einteilung und die Berechnung vorgenommen werden konnte.

Vor der Schlussabnahme hat der Planverfasser das Formular "Deklaration für die Berechnung der definitiven Anschlussgebühr Abwasser und Frischwasser" auszufüllen und dem Bereich Raum, Umwelt und Energie Sempach einzureichen.

Auskünfte für die Berechnung der Anschlussgebühren und Tarifzonen-Einteilung:
Ingenieurbüro Hüsler & Heiniger
Bahnhofstrasse 13
6130 Willisau
Tel. 041 460 09 80
E-Mail

Zugehörige Objekte

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