Meldung von Mieterwechsel durch Vermieter / Verwaltungen

Mit der Drittmeldepflicht sind Liegenschaftsbesitzer, Liegenschaftsverwaltungen und Logisgeber verpflichtet, Mieterwechsel an die Gemeinde zu melden.

Der Mieterwechsel ist onlineExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. an die Einwohnerdienste Sempach zu melden. 

Bitte melden Sie sich innerhalb von 14 Tagen ab Datum des Ein- respektive Auszuges. 

Zugehörige Objekte