Der Stadtschreiber und die Stadtschreiberin II beraten Sie und arbeiten für Sie Verträge aus, welche öffentlich beurkundet werden müssen. Es betrifft dies die Bereiche Sachenrecht, Ehe- und Erbrecht sowie Gesellschaftsrecht.

Beispiele sind: Kaufverträge für Liegenschaften, Grundpfandrechte, Dienstbarkeitsverträge, Ehe- und Erbverträge, Gründungen von AG und GmbH, usw. 

Die Gebühren für diese Dienstleistungen werden gemäss dem kantonalen Reglement erhoben und sind im untenstehenden Merkblatt detailliert ausgewiesen.  

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