Leerwohnungszählung per 1. Juni 2025
Die Gemeinden und Städte haben aufgrund der Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes jährlich per 1. Juni die leerstehenden Wohnungen in ihrem Gemeinde- / Stadtgebiet zu erheben. Die Mitarbeit für die Eigentümer/innen und Liegenschaftsverwaltungen ist obligatorisch.
Wir bitten daher alle Wohnungseigentümer und Verwaltungen, leerstehende Wohnungen an die Stadtverwaltung Sempach zu melden, damit diese statistisch erfasst werden können.
Für die Meldung der Leerwohnungen steht Ihnen untenstehendes Meldeformular zur Verfügung.
Wir danken Ihnen für die Meldung bis spätestens Freitag, 30. Mai 2025.
Zugehörige Objekte
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20250501 Leerwohnungszählung 2025; Meldeformular (PDF, 92.31 kB) | Download | 0 | 20250501 Leerwohnungszählung 2025; Meldeformular |