Steuern Sempach / Eich - Informationen zur Akontorechnung 2025

20. Juni 2025
Informationen zur Akontorechnung 2025

Wie prüfe ich meine Akontorechnung?
Die Akontorechnung 2025 wurde auf Grund der bei den Steuerbehörden vorhandenen Daten erstellt. Bitte prüfen Sie, ob das in der Rechnung aufgeführte Einkommen und Vermögen den voraussichtlichen Einkommens- und Vermögensverhältnissen für das Jahr 2025 in etwa entspricht.

Weicht Ihre Akontorechnung wesentlich von den aktuellen Verhältnissen ab, so wenden Sie sich bitte an den Sachbereich Steuern Sempach/Eich. Die Kontaktdaten finden Sie in der Absenderzone der Akontorechnung.

Bis wann muss ich die Akontorechnung bezahlen?
Die Akontorechnung 2025 ist bis spätestens am 31. Dezember 2025 zu bezahlen. Bei (drohenden) Zahlungsschwierigkeiten sollten Sie vor dem Fälligkeitstermin mit der zuständigen Bezugsstelle eine Lösung finden. Die Fachstelle für Schuldenfragen Luzern kann in schwierigen Situationen ebenfalls kontaktiert werden.

Wird meine Zahlung verzinst bzw. muss ich mit Zinsbelastungen rechnen?
Der Regierungsrat hat für das Jahr 2025 den Ausgleichszins bei 0.75% festgelegt.

Ein positiver Ausgleichszins wird auf Vorauszahlungen und zu viel bezahlten Steuern gewährt und mit der definitiven Steuerrechnung gutgeschrieben. Bei Vorauszahlungen handelt es sich um vor dem allgemeinen Fälligkeitstermin (31.12.2025) geleistete Beträge – diese werden ab Eingang (frühestens jedoch ab 1.1.2025) bis 31.12.2025 mit 0.75% verzinst.

Soweit der Totalbetrag gemäss definitiver Steuerrechnung für das Jahr 2025 am allgemeinen Fälligkeitstermin (31.12.2025) noch nicht bezahlt ist, wird darauf ab 1.1.2025 bis zur Ausstellung der definitiven Steuerrechnung (oder bis zur früheren Bezahlung) der negative Ausgleichszins (= 0.75% im Jahr 2025) erhoben.

Es empfiehlt sich daher, vor Ende 2025 anhand des voraussichtlichen steuerbaren Einkommens und Vermögens zu prüfen, ob für das Steuerjahr 2025 ein genügend hoher Betrag einbezahlt worden ist. Ein allfälliger Differenzbetrag ist vor Ende 2025 zu überweisen, um die Belastung mit dem negativen Ausgleichszins zu vermeiden.