Beglaubigung
Wir bitten Sie, für eine Beglaubigung vorgängig einen Termin mit der zuständigen Person zu vereinbaren.
Beglaubigte Unterschrift
Die Person, deren Unterschrift beglaubigt werden soll, muss persönlich erscheinen und einen amtlichen Ausweis vorlegen. Die Unterschrift darf erst in Anwesenheit des Beglaubigungsbeamten / der Beglaubigungsbeamtin angebracht werden.
Beglaubigte Fotokopie
Das Originaldokument ist mitzubringen. Die Gemeindekanzlei erstellt die zu beglaubigende Fotokopie.
Preis
Zugehörige Objekte
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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