Die Ehescheidung muss beim zuständigen Gericht im Wohnsitzkanton eines Eheteils beantragt werden. Bei Wohnsitz im Zivilstandskreis Oberer Sempachersee ist das Bezirksgericht Willisau zuständig.

Nach rechtskräftigem Scheidungsurteil erhält das zuständige Zivilstandsamt eine Mitteilung zur Beurkundung der Scheidung im Schweizerischen Personenstandsregister (Infostar). Danach erfolgen Mitteilungen an die Einwohnerdienste der Wohnsitzgemeinden.

Namenserklärung
Die Ehegatten, welche durch die Heirat ihren Namen geändert haben, können nach gerichtlicher Auflösung der Ehe jederzeit gegenüber der Zivilstandsbeamtin oder dem Zivilstandsbeamten erklären, ihren Ledignamen wieder führen zu wollen.

Zugehörige Objekte

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