Die Kosten für den Aufenthalt in einem Pflegeheim setzen sich aus drei Anteilen zusammen:
Die Kosten für Pensions- und Betreuungsleistungen, die Kosten für Pflegeleistungen sowie die Kosten für Dienstleistungen individueller Art.

Für die Pensions- und Betreuungsleistungen haben die Bewohnerinnen und Bewohner selber aufzukommen. Ebenso bezahlen sie einen Anteil von maximal 23.00 Franken an die Pflegeleistungen sowie die Dienstleistungen individueller Art. Reichen die eigenen Mittel nicht aus, können für die Pensions- und Betreuungsleistungen sowie für den Anteil an die Pflegeleistungen Ergänzungsleistungen beantragt werden.
In den Pensions- und Betreuungsleistungen ist folgendes inbegriffen: Vollpension, Betreuung und Aktivierung, Besorgung der privaten Wäsche, Gehhilfen, Rollstühle sowie Anlässe und Veranstaltungen.

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